Oberfinanzdirektion
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18.12.12
Finden Sie die Prüfungsschwerpunkte in Ihrem Finanzamt
Adresse (URL): http://www.ofd-muenster.de/die_ofd_ms/aktuelles/Prueffelder/Prueffelder.php
Jedes Jahr wählen die Finanzämter im Bezirk der Oberfinanzdirektion Münster einzelne Themenbereiche aus, die sie in den Veranlagungsstellen (Stellen im Finanzamt, in denen die Steuererklärungen bearbeitet werden) als sogenannte „Prüffelder“ schwerpunktmäßig prüfen.
Die Prüffelder bilden einen wesentlichen Bestandteil des in den Finanzämtern Nordrhein-Westfalens eingesetzten Risikomanagements. Hierbei werden als risikoarm eingestufte Fälle unter Nutzung elektronischer Systeme ausschließlich elektronisch geprüft. Als möglicherweise risikobehaftet erkannte Sachverhalte werden hingegen eingehend und personell geprüft.
Die festgelegten Prüffelder sind von der Veranlagungsstelle verpflichtend zu prüfen. Bei der Bearbeitung dieser Bereiche müssen unter Umständen weitere Nachweise wie z. B. Vertragsunterlagen und Belege angefordert werden, um die erklärten Sachverhalte vollständig prüfen zu können.
Den nachfolgenden Listen können Sie die von Ihrem Finanzamt festgelegten Prüffelder entnehmen.
Sofern Sie von einem der genannten Themen betroffen sein sollten, empfiehlt es sich, aussagekräftige Nachweise bereits zusammen mit der Steuererklärung einzureichen. Hierdurch vermeiden Sie Rückfragen des Finanzamtes und Ihre Steuererklärung kann zügiger bearbeitet werden!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Oberfinanzdirektion Münster